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Steuerliche Behandlung von Warengutscheinen
Immer häufiger gehen Arbeitgeber dazu über, an ihre Arbeitnehmer Warengutscheine auszugeben, da auf die Abgabe von Warengutscheinen die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG anwendbar und die Hingabe dadurch lohnsteuer- und in der Folge sozialversicherungsfrei möglich ist. Nicht zuletzt aufgrund der Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und des damit verbundenen Verlustes der Lohnsteuerpauschalierung (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG) erfreuen sich insbesondere Benzingutscheine wachsender Beliebtheit. Die Finanzverwaltung knüpft an die steuerbegünstigte Abgabe von Warengutscheinen strenge Voraussetzungen. Werden diese nicht beachtet, so handelt es sich bei den Warengutscheinen regelmäßig um Barlohn, der bei den jeweiligen Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
Bei der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) handelt es sich um eine echte und zudem monatliche Freigrenze.
Wird die Freigrenze von 44 € im Monat auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Vorteil und nicht nur der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Da es bei der Abfassung von Warengutscheinen...