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Kindergeld: Fallbeilwirkung des Jahresgrenzbetrags
Zu der Frage, ob bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrags das komplette Kindergeld zu streichen oder eine langsame Reduzierung geboten ist, ist seit dem eine Beschwerde beim BVerfG anhängig. Betroffenen ist zum Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens zu raten. Anmerkung: Der BFH hat allerdings in seinen Beschlüssen v. - III R 54/06 und v. - III B 164/07 die Auffassung des FG Köln geteilt (Urteil v. - 10 K 878/08).