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Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
Anmerkungen zum
Mit dem hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen Stellung genommen. In seinen Kernaussagen vollzieht das BMF-Schreiben die Rechtsprechung des (BStBl 2006 II S. 781) nach, wonach nur dann ein lohnsteuerlich relevanter Zinsvorteil aus einem Arbeitgeberdarlehen entsteht, wenn der vom Arbeitnehmer zu zahlende Zins unter dem bei Vertragsschluss aktuellen marktüblichen Zins für vergleichbare Darlehen liegt. Da die Umsetzung der BFH-Rechtsprechung gegenüber der früher geltenden Richtlinienregelung mit festem Vergleichszinssatz einen höheren Ermittlungsaufwand mit sich bringt, bilden auch Vereinfachungsmaßnahmen der Verwaltung, die die Besteuerung von Zinsvorteilen aus Arbeitgeberdarlehen erleichtern sollen, einen Schwerpunkt dieses BMF-Schreibens. Nachdem die Finanzverwaltung bereits mit dem (BStBl 2007 I S. 502) auf die Rechtsprechung des BFH reagiert hat, liegt der Nutzen dieses BMF-Schreibens für die Praxis insbesondere darin, dass nunmehr umfassend alle wesentlichen lohnsteuerlichen Regelungen, die für die Besteuerung von Zinsvorteilen aus der Überlassung verschiedener Arten von Ar...