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Gewerbesteuerfalle bei Teilbetriebsveräußerung
Anmerkungen zum
Der BFH hat sich bei Personengesellschaften für eine teilbetriebsbezogene Prüfung der Unternehmensidentität als eine Voraussetzung für den Abzug gewerbesteuerlicher Fehlbeträge gem. § 10a GewStG entschieden. Mit der Veräußerung eines Teilbetriebs soll der ursprüngliche Gewerbebetrieb seine (Teil-)Unternehmensidentität insoweit verlieren, so dass eine Kürzung der im veräußerten Teilbetrieb entstandenen Gewerbeverluste von den Gewerbeerträgen des verbleibenden Betriebs ausgeschlossen sein soll.
DokID ▶ NWB VAAAC-92669. Rechtsgrundlage ▶ § 10a GewStG i. d. F. des Erhebungszeitraums 1990. Vorinstanz ▶ NWB HAAAB-58100.
I. Sachverhalt
Klägerin war eine GmbH & Co. KG. Diese war zunächst ausschließlich in der Gewebeherstellung tätig und nahm zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Tätigkeit auf, nämlich das Recycling von Kunststoffen. Die Klägerin erlitt Verluste. Daher veräußerte sie das Geschäftsfeld Gewebeherstellung und beschränkte sich in der Folge auf das Geschäftsfeld Recycling. Das Finanzamt sah in der Veräußerung des Geschäftsfelds Gewebeherstellung eine Teilbetriebsveräußerung. Den dabei erzielten Gewinn stel...