Unternehmensidentität als Voraussetzung für den Abzug
eines Gewerbeverlusts nach Veräußerung des verlustverursachenden
Unternehmensteilbereichs
Gesonderte Feststellung des
vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den
Leitsatz
1. Wird ein als Teilbetrieb zu
wertender Unternehmensteilbereich einer Personengesellschaft
veräußert, so kann der darin entstandene Gewerbeverlust mangels
Unternehmensidentität nicht mit den nach der Veräußerung
entstehenden Gewinnen in den übrigen Unternehmensteilbereichen verrechnet
werden.
2. Bei einem der zunächst nur
der Herstellung, der Veredelung und dem Vertrieb von chemischen Produkten,
Textilien und Papiererzeugnissen gewidmeten und später um einen weiteren
Betriebszweig (Wiederverwertung –Recycling– von Kunststoffen zu
Kunststoff-Granulaten und Compound sowie deren Vertrieb) erweiterten
Unternehmen können der Produktions- und Reyclingbereich steuerlich
begünstigte Teilbetriebe sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 728 Nr. 12 EFG 2005 S. 1794 Nr. 22 HAAAB-58100
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.06.2005 - 3 K 210/00
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