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Umsatzsteuer | Ort der Dienstleistung
Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätten v. - Rs. C-291/07 (Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet, ABl EU 2007 Nr. C 183 S. 27) ging es um die Auslegung der Regelung über den Dienstleistungsort gem. Art. 9 Abs. 2 Buchst. e dritter Gedankenstrich der 6. EG-RL (ab : Art. 56 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL) bzw. der Regelung über die Verlagerung der Steuerschuld auf den Empfänger der Dienstleistung (Reverse Charge) gem. Art. 21 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL (ab : Art. 196 MwStSystRL). Der EuGH hat nun mit Urteil v. - Rs. C-291/07, Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet NWB PAAAC-96008 entschieden, dass Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der 6. EG-RL und Art. 56 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL dahin auszulegen sind, dass derjenige, der bei einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen Beratungsdienstleistungen in Anspruch nimmt und selbst gleichzeitig wirtschaftliche Tätigkeiten und außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Richtlinien liegende Tätigk...