Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | FG Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung ab
Das FG Münster hat mit Urteilen v. - 14 K 2406/06 E und 14 K 3990/06 E zwei Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung abgewiesen. In den vom FG Münster entschiedenen Fällen bezogen die Kläger, die während ihrer aktiven Tätigkeit zum Teil in erheblichem Umfang freiwillige Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hatten, schon seit längerem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Finanzamt hatte die von den Klägern im Jahre 2005 vereinnahmten Rentenzahlungen nicht mehr – wie in den Vorjahren – mit einem Anteil von 27 – 29 % der Besteuerung unterworfen, sondern – entsprechend den seit 2005 geltenden Regelungen – mit einem Anteil von 50 %. Das Finanzgericht führte zur Begründung aus, die Voraussetzungen für eine Besteuerung der Renten mit einem...