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Einführung in die M&A-Terminologie
In den letzten Jahren ist ein Aufgabenbereich immer weiter in das Blickfeld von Anwaltschaft, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung gerückt, der stark vom angelsächsischen Rechts- und Wirtschaftsdenken beeinflusst ist und neudeutsch „M&A” (Mergers&Acquisitions) genannt wird. Dieses Segment ist wirtschaftlich höchst relevant, weil jährlich weit über eine Billion Dollar Transaktionsvolumina abgewickelt werden. Ziel des Beitrags ist es, eine Einführung in die Terminologie dieses Bereichs zu geben, da sie sehr spezifisch ist und die Publikationen zum Thema M&A meist deren Kenntnis voraussetzen, diese aber beispielsweise gerade im Studium der Rechtswissenschaften nur am Rande Erwähnung findet. Nicht erleichtert wird dies Unterfangen dadurch, dass viele Begriffe aus dem Englischen stammen, weil sich Englisch mittlerweile zur Arbeitssprache im M&A-Sektor entwickelt hat. Die meisten Dokumente werden entweder ausschließlich englisch oder zweisprachig (in Englisch und Deutsch) abgefasst; Verhandlungen finden meist ganz in englischer Sprache statt.
I. Abstecken des Bereichs
Die Begriffe Mergers und Acquisitions alleine decken, nimmt man sie wörtlich, nur einen ...