Erlass von Steuerbescheiden durch Finanzbehörden der neuen Bundesländer nach Beitritt der ehemaligen DDR zur BRD
Leitsatz
1. Es gibt sowohl völkerrechtlich als auch staatsrechtlich kein geregeltes Verfahren, durch welches die Betätigung der verfassungsgebenden
Gewalt gebunden wäre. Die verfassungsgebende Gewalt in Deutschland konnte eine Verfassung – das GG – beschließen und damit
die BRD gründen, ohne zuvor ausdrücklich zu beschließen oder zu bestimmen, dass das Deutsche Reich nicht mehr existiert bzw.
die BRD an dessen Stelle tritt. Entsprechendes gilt für den Beitritt der ehemaligen DDR zur BRD.
2. In der Präambel des GG wird auch festgestellt, dass damit die Deutschen in den dort namentlich bezeichneten Bundesländern
– u.a. Sachsen-Anhalt – gemeint sind. Der Geltungsbereich des GG erstreckt sich daher erkennbar auf das Hoheitsgebiet (nur)
dieser Bundesländer.
3. Die (einfachgesetzliche) Rechtsordnung der BRD und des Bundeslandes Sachsen-Anhalt ist wirksam. Die Finanzbehörden in Sachsen-Anhalt
sind zur Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen und zum Erlass von Einheitswert- und Grundsteuermessbescheiden legitimiert.
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FG des Landes Sachsen-Anhalt v. 21.07.2008 - 4 K 1741/06