Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Prüfung der Überversorgung bei sog. echter Barlohnumwandlung im Rahmen von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen
Bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen bedarf es keiner Prüfung einer Überversorgung des Arbeitnehmer-Ehegatten mehr, wenn
das Ehegatten-Arbeitsverhältnis bislang steuerlich anzuerkennen war und
nunmehr eine sog. echte Barlohnumwandlung vorgenommen wird, bei der der bisherige Anspruch auf Auszahlung des Gehalts teilweise in einen Altersversorgungsanspruch umgewandelt wird (z. B. Einräumung einer Direktversicherung oder Pensionszusage).
Folge: Das bislang schon anzuerkennende Arbeitsverhältnis ist auch weiterhin betrieblich veranlasst, so dass alle Aufwendungen des Arbeitgeber-Ehegatten als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Betriebsausgabenabzug kann nicht mit der Begründung versagt werden, es komme aufgrund der Barlohnumwandlung zu einer Übervers...