Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachweispflichten und Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen
Ableitung von Praxisempfehlungen aus der Rechtsprechung
Die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen steht wie nie zuvor im Fokus der Öffentlichkeit. Ausgelöst durch die Rechtsprechung des EuGH war auf den ersten Blick Euphorie angesagt und eine gewisse Genugtuung zu spüren. Der „große Wurf” sei gelungen: Die restriktive Haltung des BFH sowie der Finanzverwaltung zu den Voraussetzungen einer Steuerbefreiung sei durch die EuGH-Rechtsprechung widerlegt.
Der Beitrag zeichnet die Rechtsprechung nach und leitet daraus unabhängig von den entschiedenen Einzelfällen ab, wann innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei sind und inwieweit die Vertrauensschutzregelung bei Ausfuhrlieferungen greift. Die Auswertung führt zu einer Ernüchterung: Immer noch ist dringend zu empfehlen, z. B. den Buch- und Belegnachweis rechtzeitig zu führen. Das Fazit kann somit nur lauten: „Es ist nicht alles Gold, was glänzt”.
I. Rechtsprechungsentwicklung
1. Bisherige Rechtsprechung des BFH
Nach bisheriger Rechtsprechung des BFH war der Buch- und Belegnachweis materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 6a UStG (vgl. BFH-Beschlüsse S. 1164 vom - V B 1...