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Gesellschafterbezogene Ermittlung der Überentnahmen bei § 4 Abs. 4a EStG
Nach dem (BStBl 2008 II S. 420) sind die Überentnahmen bei der Schuldzinsenhinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG gesellschafterbezogen zu ermitteln. Die Finanzverwaltung hat die Überentnahmen bisher gesellschaftsbezogen ermittelt, sich der Rechtsprechung des BFH aber mit einer Übergangsregelung angeschlossen. Die gesellschaftsbezogene Ermittlung ist bei gemeinsamem Antrag der Mitunternehmer noch für die Wirtschafjahre anzuwenden, die vor dem begonnen haben (, BStBl 2008 I S. 588). Laut BMF wird es nicht beanstandet, wenn der Saldo an Über- oder Unterentnahmen des Wirtschaftsjahres, für das letztmals die gesellschaftsbezogene Ermittlung nach der bisherigen Verwaltungsauffassung erfolgte, nach dem Gewinnverteilungsschlüssel der Mitunternehmerschaft den einzelnen Mitun...