Offenlegung im Bankabschluss
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
4. Eigenmittelausstattung (§§ 324 f. SolvV; §§ 4 f. Off-VO)
4.1 Eigenmittel nach der Säule 1
Die Offenlegung der Eigenmittelstruktur und der angemessenen Eigenmittelausstattung stellt eine zentrale Information dar, weil sie zugleich das Ergebnis zahlreicher aufsichtsrechtlicher Prozesse zusammenfasst. Außerdem sind die offen zu legenden Daten unmittelbar verfügbar, sodass die Offenlegung keinen großen Aufwand verursacht. Nicht zuletzt sind diese Angaben auch von wesentlichen Tochterunternehmen offenzulegen, die ansonsten nicht von der Säule 3 betroffen sind. Die Bestimmungen umfassen sowohl qualitative als auch quantitative Angaben.
In den IFRS gibt es ebenfalls Offenlegungsvorschriften bezüglich der Eigenmittelstruktur – basierend auf dem Kapitalmanagement des Unternehmens (IAS 1.134 bis .136). Allerdings müssen die Eigenmittel nicht quantifiziert werden.
Da Risikokapital nicht nur zur Unterlegung finanzieller Risiken dient, sondern für alle Unternehmensrisiken relevant ist, wurden die Vorschriften im IAS 1 und nicht im IFRS 7 aufgenommen. Die Regelungen das IAS 1 betreffen nicht nur Banken, sondern alle Unternehmen, und sind daher vergleichsweise allgemein gehalten. Im Falle externer Kapitalanforderungen sind ...