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BFH 13.08.2008 XI R 8/08, NWB 47/2008 S. 375

Umsatzsteuer | Keine Durchschnittssatzbesteuerung für Umsätze aus Überlassung des Eigenjagdrechts eines Forstwirts zum Einzelabschuss

Ein Land- und Forstwirt, der aus seinem Eigenjagdrecht heraus Dritten gegen Entgelt die Teilnahme an Treibjagden gestattet oder sonst die Möglichkeit des Einzelabschusses von Wildtieren einräumt, erbringt insoweit keine land- und forstwirtschaftlichen Dienstleistungen i. S. von Art. 25 Abs. 2 5. Gedankenstrich i. V. mit Anhang B der 6. EG-RL und damit keine Dienstleistungen, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterfallen ( NWB BAAAC-95794).

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