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FinMin NRW 03.11.2008 S 4505 - 3 V A 6, NWB 47/2008 S. 375

Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG bei schenkweiser Übertragung eines Anteils an einer Gesamthand nach steuerbegünstigter Einbringung eines Grundstücks

Im Zusammenhang mit der Erörterung über die Anwendung der Rechtsprechung des BFH zur Grunderwerbsteuerfreiheit steuerbarer Gesellschafterwechsel i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG bei schenkweiser Übertragung der Anteile (Bezugserlass) wurde auch nachfolgender Einzelfall diskutiert: Ein Gesamthänder hat ein Grundstück in eine Kommanditgesellschaft eingebracht, an der er zu 100 % beteiligt ist. Die Grunderwerbsteuer für diesen Vorgang ist nach § 5 Abs. 2 GrEStG zunächst nicht erhoben worden. Vor Ablauf von fünf Jahren nach dieser Einbringung überträgt der Gesamthänder einen Gesellschaftsanteil im Wege der Schenkung auf seine Lebensgefährtin. Nach Auffassung der für Verkehrsteuern zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörden der Länder ist das (BStBl 2007 II S. 409) auf den vorgenannten Sachverhalt nicht an...

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