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Gesetzentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) beschlossen. Diese Richtlinie (2007/36/EG vom über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften) soll die grenzüberschreitende Information und Stimmrechtsausübung erleichtern. Sie muss bis zum in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf hat außerdem das Ziel, die Präsenz der Aktionäre auf Hauptversammlungen zu erhöhen. Das ARUG ordnet das Fristenregime vor der Hauptversammlung neu, öffnet diese für den Einsatz moderner Medien (Stimmabgabe via Internet) und vereinfacht die Ausübung des Vollmachtsstimmrechts der Banken für die bei ihnen hinterlegten Anteile. Damit sollen auch der Einfluss kurzfristig agierender Finanzinvestoren begrenzt und eine auf kurzfristige Gewinnmaximierung ausgerichtete Unternehmenspolitik gehemmt werden. Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen zum Schutz der Gesellschaften vor sog. räuberischen Aktionären. Vgl. zu dem Thema Szalai, NWB 2008 S. 3819-3820 NWB MAAAC-92296.