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KSR Nr. 11 vom Seite 11

Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderungen

BMF nimmt zu den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2008 Stellung

Helmut Lehr

Der ermäßigte Steuersatz ist durch das Jahressteuergesetz 2008 auch auf Personenbeförderungen mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art ausgedehnt worden. Außerdem wurde die Umsatzsteuersatzermäßigung für die Beförderung von Personen mit Schiffen ein weiteres Mal verlängert – dieses Mal bis zum (vgl. § 28 Abs. 4 UStG). Die Finanzverwaltung hat diese „Übergangsregelung” zum Anlass genommen, um auf Besonderheiten bei der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Schiffen hinzuweisen und die Abgrenzung zwischen steuerbaren und nicht steuerbaren Leistungsteilen zu regeln.

Personenbeförderung mit Schiffen bis zum 31. 12. 2011

Gemäß § 28 Abs. 4 UStG unterliegen die Personenbeförderungen mit Schiffen bis einschließlich 2011 noch dem ermäßigten Steuersatz. In vollem Umfang steuerbar sind insbesondere solche Beförderungen, die sich ausschließlich auf das Inland erstrecken und grenzüberschreitende Beförderungen, bei denen die ausländischen Streckenanteile als inländische Beförderungsstrecken anzusehen sind (vgl. § 7 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStDV). Dies kann insbesondere bei kurzen ausländischen Streckenanteilen der Fall sein. Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen gilt grundsätzl...

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