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StuB Nr. 21 vom Seite 853

Nichteintragung einer GmbH im Handelsregister bei Eintragungsabsicht für gerichtliche Anspruchsdurchsetzung unschädlich

von RA/FAStR/WP Harald Schumm, Schumm & Aigner GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg

Der NWB DAAAC-79832 eine sehr bedeutsame Entscheidung im Hinblick auf die Frage getroffen, was passiert, wenn eine GmbH notariell errichtet, vor ihrer Eintragung ins Handelsregister zivilgerichtlich tätig und zu einem späteren Zeitpunkt die Eintragungsabsicht fallen gelassen wird.

Der Entscheidung lag verkürzt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Gesellschafter errichteten im Juli 2003 im Wege einer notariellen Beurkundung eine neue GmbH. Durch die notarielle Beurkundung der Errichtung der GmbH ist eine sog. „ Vor-GmbH” entstanden. Eine Eintragung im zuständigen Handelsregister der GmbH erfolgte unter nicht näher erklärten Gründen über einen gewissen Zeitraum nicht. Als GmbH und unter Angabe der Vertretung durch ihre Geschäftsführer reichte die Vor-GmbH eine Klage gegen einen Versicherer ein, da sie Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung für einen Schadensfall im Oktober 2003 begehrte.

Der Versicherer wandte ein, die Vor-GmbH sei nicht partei- und rechtsfähig. Hierdurch sei die Klage bereits unzulässig. Das OLG Hamm (Entscheidung vom – 20 U 214/05, ZIP 2006 S. 2031) hatte ausgefü...

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