Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Befreiung nach Art. 1 § 14 Abs. 4 Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG)
Im Zuge der Maßnahmen gegen die negativen Auswirkungen der gegenwärtigen Finanzmarktkrise hat der Bund u. a. einen Fonds unter der Bezeichnung „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS” errichtet, der der Stabilisierung des Finanzmarkts durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis bestimmter Institute des Finanzsektors dienen soll. § 14 Abs. 4 FMStFG enthält für den o. a. Fonds eine Befreiungsregelung von der Grunderwerbsteuer. Danach sind die zur Wahrnehmung der dem Fonds zugewiesenen Aufgaben als Erwerber vorgenommenen Rechtsakte von der Grunderwerbsteuer befreit. Außerdem bleiben bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes des § 1 Abs. 2a GrEStG Erwerbe von Anteilen durch den Fonds außer Betracht. Das FMStFG ist nach Art. 7 Abs. 1 F...