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Einkommensteuer | Darlehensverluste als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 EStG
Nach dem NWB NAAAC-95294 schließt das Sanierungsprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG den Ansatz von Darlehensverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 EStG nicht aus. – Anmerkung: Der BFH hält zwar grds. an seiner (durchaus umstrittenen) Rechtsauffassung fest, nachträgliche Anschaffungskosten seien nur denkbar, wenn die ausgefallenen Gesellschafterdarlehen gesellschaftsrechtlich Kapitalersatzcharakter haben. Ist dies grds. der Fall, hält der Senat es jedoch für geboten (abweichend von der Verwaltungsauffassung), das Sanierungsprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG nicht steuerlich zu konterkarrieren.