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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 1523/08

Leitsatz

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b

Instanzenzug: BSG, B 14/11b AS 41/07 B vom

Tenor

Der Beschwerdeführerin wird mit Wirkung ab dem für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt.

Fundstelle(n):
PAAAC-95075