BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 1523/08
Leitsatz
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b
Instanzenzug: BSG, B 14/11b AS 41/07 B vom
Tenor
Der Beschwerdeführerin wird mit Wirkung ab dem für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt.
Fundstelle(n):
PAAAC-95075