Arbeitshilfe August 2011

Berichtigung nach § 129 AO: Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns nach Durchführung einer Außenprüfung - Mustereinspruch

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Kann ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid, in dem ein Veräußerungsgewinn auch nach Durchführung einer Betriebsprüfung nicht erfasst wurde, nach § 129 AO berichtigt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB PAAAC-94988