Arbeitshilfe Juni 2011

Kein Kindergeld für beim Arbeitsamt nicht geführtes und auch keine Ausbildung antreten könnendes Kind - Mustereinspruch

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Ist § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c - ggf. analog - anwendbar, wenn nach Abbruch der Schulausbildung durch das Kind der Nichtantritt einer Ausbildung auf andere - nicht durch das Kind zu vertretene - Gründe als das Fehlen eines Ausbildungsplatzes zurückzuführen ist? - Im Streitfall hatte die Agentur wegen eines laufenden ausländerrechtlichen Genehmigungsverfahrens das Kind trotz mehrmaliger Vorsprachen nicht als ausbildungsuchend aufgenommen, da es nur für drei Monate gem. § 69 Abs. 2 AuslG geduldet war. Kommt der Entscheidung der Berufsberatung, ein Vermittlungsgespräch nicht zu führen, unabhängig von deren Rechtmäßigkeit, Tatbestandswirkung zu? - Notwendiger Erlass aus sachlichen und persönlichen Billigkeitsgründen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB YAAAC-94972