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Umsatzsteuerfreiheit der Entnahme eines Grundstücks
Das BMF nimmt zur Entnahme eines Grundstücks aus dem Unternehmen Stellung. Es bejaht die Umsatzsteuerbarkeit nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 UStG, wenn das Grundstück oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Diese Entnahme steht nunmehr aber einer Lieferung gegen Entgelt gleich; dies folgt aus Art. 16 MwStSystRL. Folge: Die Entnahme ist nach § 4 Nr. 9a UStG umsatzsteuerfrei, obwohl kein Rechtsträgerwechsel stattfindet, d. h. obwohl der Grundstückseigentümer derselbe bleibt.
Nicht mehr anzuwenden sind das bisherige , BStBl 2004 I S. 469, NWB MAAAB-20558, und Abschn. 71 Abs. 1 Satz 1 UStR 2008. Das BMF beanstandet es aber bei Grundstücksentnahmen vor dem nicht, wenn sich ein Unternehmer auf die alte Verwaltungsauffassung beruft, die eine Umsatzsteuerfreiheit verneint hat. Dies kann empfehlenswert sein, um eine An...