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Editorial
Kirchensteuer als Sonderausgabe
Der entschieden, dass die Erstattung von Kirchensteuer insoweit ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist, als sie die im Jahr der Erstattung gezahlte Kirchensteuer übersteigt. Im Streitfall bestand für den Steuerpflichtigen im Jahr der Zahlung keine Kirchensteuerpflicht; die Kirchensteuer war ohne Rechtsgrund von der Arbeitgeberin einbehalten worden. Stein bespricht das Urteil. Mehr auf Seite 4.
Elterngeld und unlogische Steuerklassenwahl
Im Zusammenhang mit der Eltergeldberechnung haben mehrere Sozialgerichte einen Steuerklassenwechsel in den zwölf Monaten vor der Geburt eines Kindes als rechtlich zulässig eingestuft. Der Wechsel war in den zugrunde liegenden Fällen jeweils erfolgt, um den Nettolohn und damit die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld zu erhöhen. Anhand der Einkommen der einzelnen Ehepartner war der Steuerklassenwechsel in diesen Fällen objektiv nicht nachvollziehbar. Hilbertz beleuchtet die Vor- und Nachteile eines Steuerklassenwechsels zur Erhöhung des Elterngeldes. Mehr auf Seite 7.
Beste Grüße
Sabine Himmelberg