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Berufsrecht | Beweisregeln für die anwaltliche Beratung und schuldhafte Fehler
Es besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts dessen Rat gefolgt wäre, sofern für ihn bei vernünftiger Betrachtung aus damaliger Sicht nur eine Entscheidung nahe gelegen hat. Um dies beurteilen zu können, müssen die Handlungsalternativen miteinander verglichen werden, die dem Mandanten nach pflichtgemäßer Beratung offen standen. Daher hafteten im Streitfall die Anwälte einer „Spezialkanzlei”, die den Hinweis auf eine Ausschlussfrist bei einem Kaufvertrag unterlassen hatten, weswegen sich ein Geschäft zum Nachteil ihres Mandanten zerschlug. Die Regeln des Anscheinsbeweises sind aber unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterschiedliche Schritte in Betracht kommen und der Berater dem Mandanten lediglich die erforderlichen f...