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Grundstücksrecht | Kein Anspruch gegen beurkundenden Notar wegen Amtspflichtverletzung bei Leichtfertigkeit des Käufers
Wer für Zwecke der Vermögensanlage und Steuerersparnis eine Eigentumswohnung erwirbt, ohne sich über deren Vermietbarkeit oder Wert näher zu informieren, hat keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, wenn sich später tatsächlich die schlechte Ertragskraft der Immobilie erweist ( NWB HAAAC-92584). Im Streitfall wurde dem Wohnungsinteressenten in den Büroräumen des vermittelnden Unternehmens von einem Makler die angeblich vermietete Eigentumswohnung zum Kauf angeboten. Ohne die Wohnung besichtigt zu haben, wurde noch am selben Tag ein Beurkundungstermin bei dem beklagten Notar vereinbart und der Kaufvertrag geschlossen.