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Bewertung | Kein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts anhand von Kaufpreisen für Anteile an Gesellschaften oder Gemeinschaften
In letzter Zeit sind vermehrt Anträge von Steuerpflichtigen oder steuerlichen Beratern bei den Bewertungsstellen eingegangen, in denen der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für ein Grundstück, dessen Grundbesitzwert für Zwecke der Grunderwerbsteuer oder der Erbschaft-/Schenkungsteuer benötigt wird, über die Hochrechnung aus Kaufpreisen für Anteile an Gesellschaften (Personen- oder Kapitalgesellschaften) oder Gemeinschaften (z. B. Erbengemeinschaften) geführt werden sollte. Die OFD Münster teilt in der Kurzinformation Grundbesitzbewertung Nr. 4/2008 v. NWB SAAAC-94011 mit, dass der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ausschließlich über ein Wertgutachten oder einen niedrigeren Kaufpreis für das Grundstück erfolgen kann. Keinesfalls zulässig ist die Ableitung aus Anteilskaufpreisen, da die ...