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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen
Das NWB WAAAC-94776 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Vorsteuerbeträge, die auf laufende Aufwendungen für Segeljachten entfallen, sind ab dem gem. § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG 1999 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht abziehbar, wenn der Unternehmer die Segeljachten zwar nachhaltig und zur Erzielung von Einnahmen, jedoch ohne Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht vermietet. (2) Hat der Unternehmer die Segeljachten bereits vor dem erworben und die Vorsteuer für die Kosten des Erwerbs abgezogen, ist der Vorsteuerabzug nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG 1999 zu berichtigen, soweit er auf die AfA in der Zeit ab dem entfällt. – Anmerkung: Aufgrund eigenständiger Beurteilung im Umsatzsteuerfestsetzungsverfahren wurde festgestellt, dass die Vercharterung zweier Segeljachten in den Jahren 1992 bis 2000 nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt...