VO EG Nr. 2157/2001 Artikel 36

Titel II: Gründung

Abschnitt 4: Gründung einer Tochter-SE

Artikel 36

Auf die an der Gründung beteiligten Gesellschaften oder sonstigen juristischen Personen finden die Vorschriften über deren Beteiligung an der Gründung einer Tochtergesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft nationalen Rechts Anwendung.

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ZAAAC-94587

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