VO EG Nr. 2157/2001 Artikel 30
Titel II: Gründung
Abschnitt 2: Gründung einer SE durch Verschmelzung
Artikel 30
Eine Verschmelzung im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 kann nach der Eintragung der SE nicht mehr für nichtig erklärt werden.
Das Fehlen einer Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verschmelzung gemäß Artikel 25 und 26 kann einen Grund für die Auflösung der SE darstellen.
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ZAAAC-94587