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Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die folgenden Grundsätze:
I. Allgemeines
1. Zurechnung von Einkünften
1 Die einkommensteuerrechtliche Zurechnung von Einkünften erfordert, daß der Steuerpflichtige, bei dem sie erfaßt werden sollen, in seiner Person die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Einkunftart nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13 bis 24 EStG erfüllt ( BStBl 1977 II S. 836 und vom – BStBl 1981 II S. 295 ff., vgl. BFH-Gutachten vom – BStBl 1959 III S. 263). Der Steuerpflichtige muß also die ihm zuzurechnenden Einkünfte erwirtschaften ( BStBl 1979 II S. 40), indem er selbst oder durch eine Hilfsperson wirtschaftliche Chancen nutzt, Leistungen erbringt, ändert oder verweigert, wobei ihn Erfolg oder Mißerfolg dieses Handelns treffen (= Bewirtschaftungs- und Dispositionsbefugnis im eigenen Namen und auf eigenes Risiko). So erzielt Einkünfte i. S. des § 21 EStG derjenige, der mit den Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte i. S. des § 21 Abs. 1 EStG an andere...BStBl 1983 II S. 502BStBl 1984 II S. 366371