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Sachzuwendung und unentgeltliche Wertabgabe bei mehreren Fahrzeugen zur Privatnutzung
Das FG Rheinland-Pfalz schließt sich der Auffassung des ,U) an, wonach die Privatnutzung von mehreren unternehmerischen Fahrzeugen durch Ansatz einer unentgeltlichen Wertabgabe für jedes auch privat genutzte Fahrzeug zu versteuern ist. Das gilt auch für die Sachzuwendung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH, der zugleich ein Einzelunternehmen betreibt und sowohl das Fahrzeug des Einzelunternehmens als auch das Fahrzeug der GmbH privat mitbenutzt.