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Sachzuwendung und unentgeltliche Wertabgabe bei mehreren Fahrzeugen zur Privatnutzung
Das FG Rheinland-Pfalz schließt sich der Auffassung des ) an, wonach die Privatnutzung von mehreren unternehmerischen Fahrzeugen durch Ansatz einer unentgeltlichen Wertabgabe für jedes auch privat genutzte Fahrzeug zu versteuern ist. Das gilt auch für die Sachzuwendung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH, der zugleich ein Einzelunternehmen betreibt und sowohl das Fahrzeug des Einzelunternehmens als auch das Fahrzeug der GmbH privat mitbenutzt.