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Gestaltungsmissbrauch bei Zwei-Stufen-Modell
Zur steuerlichen Behandlung der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bzw. Anteils an einem Mitunternehmeranteil im Rahmen eines sog. Zwei-Stufen-Modells: Nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH führt die Aufnahme eines Gesellschafters in eine bereits bestehende Personengesellschaft sowie die Änderung der Beteiligungsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern zur Anwendung der Steuervergünstigung nach § 34 EStG 1998. Zu der Frage, wann in der Wahl eines sog. Zwei-Stufen-Modells ein Rechtsmissbrauch zu sehen ist.