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Außergewöhnliche Belastungen
Chancen ihrer steuerlichen Berücksichtigung
Dem Grundsatz, dass nur betrieblich/beruflich veranlasste Aufwendungen das steuerliche Einkommen mindern dürfen, dagegen Kosten der privaten Lebensführung unberücksichtigt bleiben, hat der Gesetzgeber einige Ausnahmen beigefügt. Neben den Sonderausgaben sind es vor allem die außergewöhnlichen Belastungen, denen unter bestimmten Voraussetzungen eine solche „Abzugserlaubnis” gewährt wird. Darum sollte sich der Steuerpflichtige umfassend informieren, welche Kosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden und in welchem Umfang sie konkret abzugsfähig sind. Denn natürlich gibt es wiederum Ausnahmen von den Ausnahmen, etwa wenn die dem Steuerpflichtigen zuzumutende Belastung nicht überschritten wird.
In der Online-Fassung des Aufsatzes im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist nach jedem Abschnitt die zu diesem Themenbereich zugehörige Rechtsprechung über einen Link aufrufbar. Zusätzlich kann die Rechtsprechung als Gesamtübersicht unter der NWB DokID NWB BAAAC-92988 aufgerufen werden. S. 4092
I. Rechtssystematische Einordnung
Im Einkommensteuerrecht können Aufwendungen, die mit der Einkommenserzielung zusammenhängen...