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Außergewöhnliche Belastungen – Gerichtsentscheidungen
Dem Grundsatz, dass nur betrieblich/beruflich veranlasste Aufwendungen das steuerlichen Einkommen mindern dürfen, dagegen Kosten der privaten Lebensführung unberücksichtigt bleiben, hat der Gesetzgeber einige Ausnahmen beigefügt. Neben den Sonderausgaben sind es vor allem die außergewöhnlichen Belastungen, denen unter bestimmten Voraussetzungen eine solche „Abzugserlaubnis” gewährt wird. Darum sollte sich der Steuerpflichtige umfassend informieren, welche Kosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden und in welchem Umfang sie konkret abzugsfähig sind. Die nachfolgende Übersicht stellt – thematisch sortiert – die zum Rechsgebiet der außergewöhnlichen Belastungen ergangene Rechtsprechung zusammen. Der Aufbau der Übersicht folgt dabei dem Aufbau des NWB-Aufsatzes „Außergewöhnliche Belastungen” in NWB IAAAC-94130
1.Rechtssystematische Einordnung
Unterhaltskosten, die ein gesetzlich zum Unterhalt Verpflichteter trägt, werden zwar grds. steuerlich nicht nach § 33 EStG, sondern nach § 33a EStG berücksichtigt. Diese Vorschrift enthält für einige oft vorkommende Fälle von außergewöhnlichen Belastungen zur Vereinfachung für alle Beteiligten eine typ...
BStBl 1965 III S. 284