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NWB Nr. 44 vom Seite 4074

Bundesregierung beschließt höhere Entlastung für Familien

Das Bundeskabinett hat am dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag ab steigen sollen. Außerdem sollen hilfebedürftige Kinder eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf erhalten.

Im Einzelnen:

  • Das Kindergeld soll für erste und zweite Kinder um jeweils 10 € von 154 € auf 164 €, für dritte Kinder um 16 € von 154 € auf 170 € sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 € von 179 € auf 195 € monatlich angehoben werden.

  • Der Kinderfreibetrag soll für jedes Kind von 3 648 € um 192 € auf 3 840 € erhöht werden. Insgesamt werden somit die Freibeträge für jedes Kind von 5 808 € auf 6 000 € erhöht.

  • Jeweils zum Schuljahresbeginn sollen hilfebedürftige Kinder eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf bekommen. Sie soll 100 € betragen und bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 gewährt werden. Die Leistung dient dem Erwerb der persönlichen Schulausstattung, wie z. B. für Schulranzen oder Schreib- und Rechenmaterialien.

Die steuerliche Förderung haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse,...

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