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Reform des Erbrechts
Überblick über die im Regierungsentwurf angedachten Neuregelungen und mögliche Änderungen nach Sachverständigenanhörung
Nicht nur das Erbschaftsteuerrecht wird derzeit reformiert, sondern auch die erbrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Da das Gesetzgebungsverfahren weitgehend konfliktfrei verläuft, sind die zu erwartenden Änderungen bei vielen weitgehend unbekannt (BT-Drucks. 16/8954; keine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates; vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG). Mit dem Inkrafttreten ist zum zu rechnen. Da die Neuregelungen für Erbfälle ab Inkrafttreten gelten sollen, sind die neuen Regeln schon bald bei der Erbauseinandersetzung und schon jetzt bei der Testamentserrichtung zu berücksichtigen. Die zu erwartenden Neuerungen fallen maßvoll aus. Zur Chronik: Nach der Beratung im Bundesrat am fand am die erste Beratung im Bundestag statt. Nach entsprechender Überweisung in den federführenden Rechtsausschuss wurden am neun Sachverständige angehört. Demnächst berät der Rechtsausschuss über etwaige Änderungen des Regierungsentwurfs. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen dargestellt.
Im NWB SteuerXpert ist als Anlage zu diesem Beitrag eine Synopse zur Erbrechtsreform abrufbar.
I. Anerkennung der Pflegeleistungen von Angehörigen
Im Mittelpunkt der Erbrechtsreform steh...