Ertragsteuerliche Folgen aus der Umsetzung der auf EU-Ebene beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht
Bezug: BStBl 2008 I S. 682
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Randziffer 40 des DOK 2007/0438789 – (BStBl 2008 I S. 682) wie folgt gefasst:
6. Prämienzahlungen
a) Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG
Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ist der Auszahlungsanspruch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (vgl. BStBl 2001 II S. 349) als Forderung zu aktivieren. Dies setzt bis zum Antragsjahr 2007 voraus, dass am Abschlussstichtag der Zehnmonatszeitraum (vgl. Rz. 7) bereits abgelaufen und ggf. bestehende Stilllegungsverpflichtungen erfüllt sind. Ab dem Antragsjahr 2008 ist der Zehnmonatszeitraum entfallen. Da die angemeldeten Flächen während des gesamten Jahres beihilfefähig sein müssen, entsteht die Forderung mit Ablauf des Kalenderjahres.
BMF v. - IV C 6 -
S 2134/07/10001
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2008 I Seite 939
BB 2008 S. 2392 Nr. 44
DB 2008 S. 2332 Nr. 43
StB 2008 S. 438 Nr. 12
StBW 2008 S. 7 Nr. 22
LAAAC-94009