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Ausschlussfristen in Arbeitsvertragsklauseln
Hält die erste Stufe einer vertraglichen Ausschlussfristenregelung, wonach mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehende Ansprüche binnen drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden müssen, der AGB-Kontrolle stand, beeinträchtigt die Unwirksamkeit der zweiten Stufe, die eine zu kurze Frist für die gerichtliche Geltendmachung vorsieht, die Wirksamkeit der ersten Stufe nicht, solange die Klauseln teilbar sind und die wirksame auch ohne die unwirksame Regelung verständlich und sinnvoll bleibt ( NWB PAAAC-79170). Das Gericht nahm diese Teilbarkeit bei einer Jahresprämien-Regelung an; die ursprünglich begründeten Prämienansprüche waren daher erloschen.