Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung
Der Vorsteuerabzug setzt bei richtlinienkonformer Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG voraus, dass eine Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt nicht voraus, dass der Erwerber das Unternehmen unverändert weiterführt. Das übertragene Unternehmensvermögen muss jedoch als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglichen.