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Abschnittsbesteuerung – vGA bei Überlassung einer Geschäftsidee – VIP-Loge
Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung verhindert eine Bindung des Finanzamts an frühere Veranlagungen. Das gilt selbst dann, wenn das Finanzamt früher aufgrund einer Betriebsprüfung anders verfahren ist. Abweichungen sind möglich, wenn das Finanzamt eine verbindliche Zusage i. S. des §§ 204 ff. AO, eine Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42 e EStG) oder eine ansonsten verbindliche Auskunft erteilt hat; weiterhin kann das Finanzamt auch nach Treu und Glauben oder nach einer tatsächlichen Verständigung gebunden sein. Ob und inwieweit im Einzelfall eine Vergütung dem Fremdvergleich standhält, ist durch Schätzung zu ermitteln. Eine Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung wird erst bei Überschreitung der oberen Grenze einer Bandbreite unangemessen im Sinne einer vGA. Übersteigen Gehaltszahlungen an einen Gesellschafter-G...