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Anwendbarkeit deutschen Kindergeldrechts auf im Inland tätige EU-Bürger
Die Frage der Anwendbarkeit deutschen Kindergeldrechts auf im Inland tätige EU-Bürger richtet sich allein nach § 62 EStG. Die Regelung über die Anspruchskonkurrenz zwischen kindbezogenen innerstaatlichen Leistungen und vergleichbaren ausländischen Leistungen des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird im Falle eines im Inland selbständig tätigen und dort – wegen des Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks – nicht rentenversicherungspflichtigen polnischen Staatsbürgers, dessen Kinder im Herkunftsland leben, nicht durch die VO Nr. 1408/71 EG verdrängt. Für die in Art. 14c VO Nr. 1408/71 EG enthaltene Zuordnung zum Rechtssystem eines Staates wäre im Übrigen die Mitgliedschaft in der polnischen Sozialversicherung für Landwirte unschädlich. Der Kindergeldanspruch kann aber durch einen Anspruch auf dem Kindergeld vergleichbare Familien...