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Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
Neues BMF-Schreiben zur Ermittlung des geldwerten Vorteils
Mit erläutert das BMF anhand von Beispielen die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehens. Dabei wird u. a. die steuerliche Behandlung von Altdarlehen erläutert.
Maßstabszinssatz nach Bundesbank-Zinsstatistik
Gewährt der Arbeitsgeber dem Arbeitnehmer ein zinsverbilligtes Darlehen, ist der Zinsvorteil als Sachbezug lohnsteuerpflichtig. Maßgeblich für die Bemessung dieses Zinsvorteils ist der Unterschied zwischen dem marktüblichen Zinssatz und dem Zinssatz, den der Arbeitnehmer zahlt. Die Finanzverwaltung sah zuletzt in R 31 Abs. 11 LStR einen Richtlinienzinssatz von 5 % vor, wobei der Zinsvorteil nur dann zu versteuern war, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2 600 € überstieg. S. 2
Nachdem der BFH jedoch mit (BStBl 2006 II S. 781) entschieden hat, dass der marktübliche Zins nicht von der Finanzverwaltung festgelegt werden kann, stellte das klar, dass es nicht beanstandet wird, wenn aus Vereinfachungsgründen bei einer Bewertung des Zinsvortei...