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Erbrecht | Nachfolgerbestimmung – Wegfall bei Entlassung des Testamentsvollstreckers
Der Testamentsvollstrecker darf – wenn er dazu testamentarisch ermächtigt wird – einen Nachfolger ernennen (§ 2199 Abs. 2 BGB). Diese Ermächtigung der Nachfolgerbestimmung gilt jedoch für den Fall nicht mehr, dass der Testamentsvollstrecker wegen einem der in § 2227 Abs. 1 BGB genannten Gründe (grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung) entlassen worden ist ().