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FG Saarland 04.04.2008 2 K 1153/04, NWB 43/2008 S. 340

Einkommensteuer | Einkunftserzielungsabsicht bei Wertpapieranlagen und ihre Feststellung

Darlehen, die beim Verkauf einer Immobilie bestehen und die wegen einer festen Laufzeitvereinbarung erst zu einem späteren Zeitpunkt abgelöst werden können, können auf eine neue Einkunftsquelle, die unter Einsatz des Immobilienkaufpreises geschaffen wird (z. B. Wertpapieranlagen), umgewidmet werden. Dienen die Wertpapieranlagen – wie hier – der Ablösung der umgewidmeten Darlehen zum Fälligkeitszeitpunkt, muss für den Zeitraum zwischen Anschaffung der Wertpapiere und ihrer geplanten Veräußerung eine Einkunftserzielungsabsicht bestanden haben. Erzielt der Steuerpflichtige – wegen der relativ hohen Darlehenszinsen – regelmäßig negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, ist eine Einkunftserzielungsabsicht insbesondere dann zu verneinen, wenn die Wertpapieranlagen weniger auf die Erzielung laufend...

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