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Einkommensteuer | Aufwendungen für eine Direktversicherung eines Arbeitnehmerehegatten bei sog. echter Barlohnumwandlung als Betriebsausgaben
Wird in einem steuerlich anzuerkennenden Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten (ggf. auch zwischen einer Personengesellschaft und dem Ehegatten eines Gesellschafters) ein Teil des bis dahin bestehenden angemessenen Lohnanspruchs in einen Direktversicherungsschutz umgewandelt ohne Veränderung des Arbeitsverhältnisses im Übrigen (sog. echte Barlohnumwandlung), sind nach dem NWB UAAAC-93287 die Versicherungsbeiträge betrieblich veranlasst und regelmäßig ohne Prüfung einer sog. Überversorgung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (gegen , BStBl 1995 II S. 873 und in Abgrenzung zu Fällen zusätzlich zum bis dahin bestehenden Lohnanspruch geleisteter Versicherungsbeiträge). – Anmerkung: Der VIII. Senat hat diesen Barlohnumwandlungsfall im Sinne der Steu...