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NWB Nr. 43 vom Seite 3986

Kabinett beschließt Einheitsbeitrag von 15,5 % in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Beitrag für alle gesetzlichen Krankenkassen wird mit Beginn des neuen Jahres bei 15,5 % des Bruttolohns bis zur maximalen Beitragsbemessungsgrenze liegen. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am beschlossen. Ab 2009 zahlt der Arbeitgeber 7,3 % und der Arbeitnehmer 8,2 % des Beitrags; die Aufteilung bleibt damit, trotz Ablösung des aktuellen Zusatzbeitrags der Arbeitnehmer von 0,9 %, gleich. Für neun von zehn gesetzlich Versicherten – und ihre Arbeitgeber – bedeutet dies ab dem höhere Kosten. Die durchschnittlichen individuellen Mehrkosten werden auf etwas über 100 € im Jahr geschätzt; gut verdienende Mitglieder in bisher günstigen gesetzlichen Kassen werden erheblich stärker belastet (bis zu über 500 €). Derzeit liegt der Durchschnittssatz bei 14,9 %. Der einheitliche Beitragssatz gilt als Voraussetzung für das neue Beitragssystem (Gesundheitsfonds).

Ebenfalls zum wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 % auf 2,8 % gesenkt. Von diesem teilweisen Ausgleich profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber, nicht aber Rentner, Arbeitslose und freiwillig gesetzlich Versicherte. Der niedrige Beitrag soll bis zum gelten; danach soll er auf 3 % steigen.

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