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Besteuerungsrecht für Arbeitnehmerabfindungen nach DBA-Belgien
Die Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom (BStBl 2007 I S. 261) gem. Art. 25 DBA-Belgien ist keine geeignete Rechtsgrundlage, ein dem belgischen Wohnsitzstaat gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DBA-Belgien zugewiesenes Besteuerungsrecht für Abfindungszahlungen des deutschen Arbeitgebers abweichend vom DBA-Belgien dem Tätigkeitsstaat Deutschland zuzuweisen. Die Verständigungsvereinbarung v. führt zu einer materiellen Änderung des DBA-Belgien und bedarf daher gem. Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG eines innerstaatlichen Zustimmungsgesetzes. § 50d Abs. 8 und 9 EStG finden in Fällen der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG keine Anwendung.