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Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienveräußerungen
Gestaltungsspielraum bei Kaufverträgen
Mit hat der BFH entschieden, dass das wirtschaftliche Eigentum bei einem Aktienkauf noch nicht mit Abschluss des Kaufvertrags auf den Erwerber übergeht, wenn die Parteien den Aktienkaufvertrag von einem im folgenden Jahr zu erstellenden Wertgutachten und die Besitzübertragung von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig machen.
Zugrunde liegender Sachverhalt
Der Kläger war Gesellschafter und Geschäftsführer einer AG und versuchte, den Wertverlust der 1992 und 1993 für etwa 20 Mio. DM erworbenen, wesentlichen Beteiligung durch Verkauf von Aktien derselben Gesellschaft zu realisieren. Obwohl der entsprechende Kaufvertrag am geschlossen wurde, stand die Übereignung der verkauften Aktien durch Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen die depotführende Bank unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung und eines zum zu erstellenden Wertgutachtens unter Berücksichtigung der Wertentwicklung der Aktien, durch das der Kaufpreis endgültig festgelegt werden sollte. Für das Streitjahr 1994 machte der Kläger einen Verlust durch die Veräußerung von Aktien der AG nach § 17 Abs. 2 EStG in Höhe von 18 580 824 D...